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Eine digitale Signatur (auch elektronische Signatur) dient im digitalen Geschäfts- und Rechtsverkehr als elektronisches Pendant zur handschriftlichen Unterschrift. Nach der europäischen eIDAS-Verordnung werden dabei drei Sicherheitsniveaus unterschieden: die einfache (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Während einfache Signaturen (wie eine eingefügte Bilddatei) weder Fälschungssicherheit noch Identitätsnachweise bieten, stellt die Unterzeichnung nach den höheren eIDAS-Standards technisch hohe Anforderungen. Dazu gehören der Einsatz moderner Kryptografie, geprüfte Zertifikate von zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern sowie strenge Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahren. Dieser hohe technische und organisatorische Aufwand ist jedoch zwingend notwendig, um die unveränderliche Gültigkeit (Integrität) des Dokuments und die eindeutige Urheberschaft (Authentizität) der unterzeichnenden Person rechts- und fälschungssicher zu garantieren. Erst durch diese Schutzmaßnahmen erreicht eine qualifizierte elektronische Signatur die gesetzliche Schriftformadäquanz sowie eine volle Beweiskraft im Streitfall vor Gericht. | |||
Quelle & weiterführende Informationen: [https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/die-verschiedenen-niveaus-der-digitalen-signatur Bundesdruckerei: Die verschiedenen Niveaus der digitalen Signatur] | |||
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# Zugang zur Registrierungsseite: Besuchen Sie die offizielle Webseite von sign-me. | # Zugang zur Registrierungsseite: Besuchen Sie die offizielle Webseite von sign-me. | ||
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# Identitätsprüfung: Zur Freischaltung der qualifizierten elektronischen Signatur ist eine Identitätsprüfung notwendig ( | # Identitätsprüfung: Zur Freischaltung der qualifizierten elektronischen Signatur ist eine Identitätsprüfung notwendig. Wir empfehlen die Verwendung der eID (Personalausweis + PIN). Es wird zwar auch ein (kostenpflichtiges) Videoident-Verfahren angeboten, dieses hat nach unserer Erfahrung jedoch technische Probleme und funktioniert ggf. nicht richtig. | ||
# Abschluss der Registrierung: Nach erfolgreicher Identitätsprüfung erhalten Sie Zugang zum sign-me-Portal und können Dokumente signieren. | # Abschluss der Registrierung: Nach erfolgreicher Identitätsprüfung erhalten Sie Zugang zum sign-me-Portal und können Dokumente signieren. | ||
Aktuelle Version vom 5. August 2026, 07:20 Uhr
Grundlegendes zur Signatur
Eine digitale Signatur (auch elektronische Signatur) dient im digitalen Geschäfts- und Rechtsverkehr als elektronisches Pendant zur handschriftlichen Unterschrift. Nach der europäischen eIDAS-Verordnung werden dabei drei Sicherheitsniveaus unterschieden: die einfache (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Während einfache Signaturen (wie eine eingefügte Bilddatei) weder Fälschungssicherheit noch Identitätsnachweise bieten, stellt die Unterzeichnung nach den höheren eIDAS-Standards technisch hohe Anforderungen. Dazu gehören der Einsatz moderner Kryptografie, geprüfte Zertifikate von zertifizierten Vertrauensdiensteanbietern sowie strenge Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahren. Dieser hohe technische und organisatorische Aufwand ist jedoch zwingend notwendig, um die unveränderliche Gültigkeit (Integrität) des Dokuments und die eindeutige Urheberschaft (Authentizität) der unterzeichnenden Person rechts- und fälschungssicher zu garantieren. Erst durch diese Schutzmaßnahmen erreicht eine qualifizierte elektronische Signatur die gesetzliche Schriftformadäquanz sowie eine volle Beweiskraft im Streitfall vor Gericht.
Quelle & weiterführende Informationen: Bundesdruckerei: Die verschiedenen Niveaus der digitalen Signatur
PDF-Signierung mit sign-me
sign-me ist ein digitaler Signaturdienst der Firma D-Trust, der es ermöglicht, elektronische Dokumente rechtsverbindlich zu unterschreiben. Mit sign-me können Nutzer Dokumente online hochladen und diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen. Die Signatur entspricht den Anforderungen der eIDAS-Verordnung und ist damit europaweit rechtlich anerkannt. Der gesamte Prozess erfolgt webbasiert ohne zusätzliche Softwareinstallation.
🌎 https://cloud.sign-me.de/signature/start
Registrierung bei sign-me
Um den sign-me-Dienst nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Die Registrierung erfolgt in mehreren Schritten:
- Zugang zur Registrierungsseite: Besuchen Sie die offizielle Webseite von sign-me.
- Erstellung eines Benutzerkontos: Geben Sie Ihre persönlichen Daten sowie eine gültige E-Mail-Adresse an.
- Identitätsprüfung: Zur Freischaltung der qualifizierten elektronischen Signatur ist eine Identitätsprüfung notwendig. Wir empfehlen die Verwendung der eID (Personalausweis + PIN). Es wird zwar auch ein (kostenpflichtiges) Videoident-Verfahren angeboten, dieses hat nach unserer Erfahrung jedoch technische Probleme und funktioniert ggf. nicht richtig.
- Abschluss der Registrierung: Nach erfolgreicher Identitätsprüfung erhalten Sie Zugang zum sign-me-Portal und können Dokumente signieren.
Zur Erklärung steht eine Videoanleitung zur Registrierung bereit.
Bezahlung, Coins
Die Abrechnung erfolgt über Coins. Nach erfolgreicher Registrierung stehen Ihnen zunächst 10 Coins zur Verfügung. Eine QES-Signatur kostet 5 Coins. Einfache Signaturen sind kostenlos, haben aber auch keine Rechtsverbindlichkeit.
Das NCC hält Pakete mit jeweils 100 Coins für 35€ als Gutschein-Codes für Mitarbeiter vor und stellt diese zur Verfügung. Dafür ist eine Umbuchung auf das NCC-Konto notwendig. Stellen Sie Ihre Anfrage bei Bedarf an software@hs-mittweida.de
FAQ und Anleitung
Bitte beachten Sie bei Fragen die ausführliche FAQ von D-Trust und die bereitgestellte Kurzanleitung. Für weitere technische Fragen oder Hilfe bei der Beschaffung wenden Sie sich an das Ticketsystem des NCC.